Wer braucht schon einen
Architekten,
wenn man AVEL hat?

Bauantrag oder Baugenehmigung ganz einfach mit uns prüfen und umsetzen.

Zu einem Bruchteil des Preises eines Architekten. Alles aus einer Hand!

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AVEL-Systemtechnik GmbH

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Die Juristen sagen: “Es kommt darauf an!”

In Baden-Württemberg ist für eine Terrassenüberdachung nicht immer eine Baugenehmigung erforderlich. Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt unter anderem von der Größe der Überdachung, ihrer Lage auf dem Grundstück und den örtlichen Bauvorschriften ab. Kleinere Terrassenüberdachungen im bebauten Ortsbereich sind häufig genehmigungsfrei. Dennoch müssen auch in solchen Fällen die geltenden Vorschriften, etwa zu Abständen zum Nachbargrundstück oder zu Vorgaben aus einem Bebauungsplan, eingehalten werden. Wenn die Überdachung größer geplant ist oder besondere örtliche Regelungen bestehen, kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Prüfung und kümmern uns um alle notwendigen Schritte, damit Ihr Bauvorhaben reibungslos umgesetzt werden kann – als separate, kostenpflichtige Zusatzleistung zu Ihrer Überdachung.

Rundum-Sorglos

Bauantrag oder Baugenehmigung?

Mit AVEL-Systemtechnik erhalten Sie hochwertige Überdachungen – und auf Wunsch zusätzlich den kompletten Service rund um Bauantrag und Baugenehmigung als kostenpflichtige Zusatzleistung. Dank unserer qualifizierten Bauarchitektin (B. Sc.) übernehmen wir für Sie die gesamte Planung und Antragstellung, sodass Ihr Bauvorhaben – sofern genehmigungspflichtig – reibungslos umgesetzt werden kann.

Alles aus einer Hand, stressfrei und professionell. Mit uns genießen Sie eine sorgenfreie Abwicklung von der Planung bis zur fertigen Überdachung.

Vertrauen Sie auf AVEL-Systemtechnik GmbH – Ihr Partner für Qualität und Service!

Im Detail

Die Vorteile?

Terrassenüberdachung aus Aluminium mit Glaswänden im Abenddämmerung, gemütliche Outdoor-Lounge mit Tisch und Sitzgruppe

Jetzt Angebot anfragen oder persönlich vor Ort beraten lassen!

BETRIEBSURLAUB

10. – 23. August 2026

Unser Betrieb ist in dieser Zeit geschlossen und wir sind telefonisch leider nicht erreichbar. Ab dem 24. August sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Ihre Anfrage können Sie uns gerne per E-Mail oder über unser Kontaktformular senden – wir melden uns direkt nach unserem Urlaub bei Ihnen.

Betriebsurlaub 10.–23. August 2026: Unser Betrieb ist in dieser Zeit geschlossen und telefonisch und per E-Mail leider nicht erreichbar. Ab dem 24. August sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Zum Kontaktformular